Gerichtswesen

Aus Historisches Lexikon Wasserburg
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Autor: Christoph Gampert


Gerichtswesen und Gerichtsverfassung der Stadt Wasserburg bis 1800


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Einleitung

Heutzutage sind den allermeisten Menschen die Rechtswege und die Aufgaben der verschiedenen Gerichte und Gerichtsbarkeiten bekannt. In früheren Zeiten war die Situation deutlich komplexer und Zuständigkeiten richteten sich nach verschiedenen Kriterien, so dass es oft zu Kompetenzstreitigkeiten kam. Gerade aus unserer heutigen Perspektive wirkt die mittelalterliche und frühneuzeitliche Gerichtsverfassung oft verwirrend. Ein Problem dabei ist, dass die Amtsbezeichnung „Richter“ nicht immer die gleiche Bedeutung hatte wie heute. Das Gleiche gilt auch für das „Gericht“, worunter sowohl ein Gerichts- als auch ein Verwaltungsbezirk verstanden werden konnte. Die Sphären Jurisdiktion und Verwaltung waren nicht klar getrennt wie heute, Richter oder Pfleger vereinten oft beides in ihrer Person. Dies gilt auch für die Stadt Wasserburg am Inn, weshalb es an der Zeit war, sich mit Gerichtswesen und Gerichtsverfassung der Stadt zu beschäftigen.


Hoch- und Niedergerichtsbarkeit

Landgericht und Stadtgericht

Der Wasserburger Stadtrichter

Gerichtsbarkeiten und Zuständigkeiten in der Stadt Wasserburg am Inn

Verbrechen, Vergehen und Strafen in der Stadt Wasserburg am Inn

Zusammenfassung

Empfohlene Zitierweise:
Christoph Gampert, Gerichtswesen, publiziert am 01.06.2026 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Gerichtswesen (14.07.2026)
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