Gerichtswesen
Autor: Christoph Gampert
Gerichtswesen und Gerichtsverfassung der Stadt Wasserburg bis 1800
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Einleitung Heutzutage sind den allermeisten Menschen die Rechtswege und die Aufgaben der verschiedenen Gerichte und Gerichtsbarkeiten bekannt. In früheren Zeiten war die Situation deutlich komplexer und Zuständigkeiten richteten sich nach verschiedenen Kriterien, so dass es oft zu Kompetenzstreitigkeiten kam. Gerade aus unserer heutigen Perspektive wirkt die mittelalterliche und frühneuzeitliche Gerichtsverfassung oft verwirrend. Ein Problem dabei ist, dass die Amtsbezeichnung „Richter“ nicht immer die gleiche Bedeutung hatte wie heute. Das Gleiche gilt auch für das „Gericht“, worunter sowohl ein Gerichts- als auch ein Verwaltungsbezirk verstanden werden konnte. Die Sphären Jurisdiktion und Verwaltung waren nicht klar getrennt wie heute, Richter oder Pfleger vereinten oft beides in ihrer Person. Dies gilt auch für die Stadt Wasserburg am Inn, weshalb es an der Zeit war, sich mit Gerichtswesen und Gerichtsverfassung der Stadt zu beschäftigen.
Hoch- und Niedergerichtsbarkeit
Landgericht und Stadtgericht
Der Wasserburger Stadtrichter
Gerichtsbarkeiten und Zuständigkeiten in der Stadt Wasserburg am Inn
Verbrechen, Vergehen und Strafen in der Stadt Wasserburg am Inn
Zusammenfassung
Empfohlene Zitierweise:
Christoph Gampert, Gerichtswesen, publiziert am 01.06.2026 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Gerichtswesen (14.07.2026)
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